Jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.
Alle Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen in der Wahlbenachrichtigung. Laut NRW-Innenministerium erhalten Wahlberechtigte ihre Benachrichtigung vom 3. August bis spätestens 13. August. In den Unterlagen wird der Empfänger informiert, in welchem Wahllokal er am 13. September seine Stimme abgeben kann und wie er eine Briefwahl beantragen kann.
